Gesetzliche Regelungen
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Die offizielle Broschüre
„Das Arbeitszeitgesetz" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
„Was wir also brauchen, ist eine moderne Balance zwischen sozialen Wünschen und gesellschaftlichen wie betrieblichen Notwendigkeiten. Das Arbeitszeitgesetz schafft dafür einen Rahmen, in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit ihren tariflichen Vereinbarungen bewegen können. Gesetzliche Arbeitszeit bedeutet auch aktiven Gesundheitsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem tägliche Höchstarbeitszeiten begrenzt und Mindestruhepausen sowie Mindestruhezeiten nach Arbeitsende festgelegt werden. (BMAS)
Link zum Gesetzestext (ArbZG):(
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG)
Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG) regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz durch die zuständigen staatlichen Behörden. Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Hierzu muss er die am Arbeitsplatz bestehende Gefährdung beurteilen. § 5 des Gesetzes besagt, dass sich eine Gefährdung insbesondere ergeben kann durch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken.Link zum Gesetzestext (ArbSchG)
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http://bundesrecht.juris.de/arbschg/index.html)
Weitere relevante Gesetze
Link zum Gesetzestext Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG)(
Link zum Gesetzestext Mutterschutzgesetz (MuSchG)
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Link zum Gesetzestext Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)
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